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Kostengutsprache Kanton Bern

6. Dezember 2021

Die Talentförderung des Kanton Bern ist ab dem kommenden Jahr im Volksschulgesetz sowie im kantonalen Sportförderungsgesetz verankert.

Talente aus dem Kanton Bern benötigen die Kostengutsprache für die TFK oder die SPUK. Dies gilt für die Talente die erst 2022 in die TFK oder die SPUK eintreten wie auch für die Talente welche bereits die TFK oder die SPUK besuchen.

Antrag als Berner Talent: http://www.berntalent.ch

Weitere Informationen unter angefügtem Newsletter

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